Allgemeine Geschäftsbedingungen der cosymap GmbH

1. Geltungsbereich

Ergänzend zu den durch die cosymap GmbH mit ihren Kunden individuell getroffenen Abreden gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sämtliche Verträge der cosymap GmbH. Die Geltung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden, wird ausgeschlossen.

2. Ausschließlich unternehmerische Nutzung

Die Leistungen der cosymap GmbH richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden. Mit dem Vertragsschluss bzw. der Inanspruchnahme der Leistungen der cosymap GmbH versichert der Kunde, die Leistungen ausschließlich für die im Vertrag ausdrücklich oder stillschweigend vorgesehenen gewerblichen Zwecke zu nutzen. Jede abweichende private Nutzung berechtigt die cosymap GmbH zur Ablehnung der Leistungserbringung und zur sofortigen Beendigung des Vertrages.

3. Besondere Vertragsbedingungen

Zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die

  • Besonderen Vertragsbedingungen für die Endnutzerlizenz hinsichtlich der durch die Cosymap GmbH erstellten oder vertriebenen Software
  • Besonderen Vertragsbedingungen für Softwarewartung und Pflege

Widersprechen sich die Regelungen der oben genannten Besonderen Vertragsbedingungen und jene dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so gelten vorrangig die Besonderen Vertragsbedingungen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, die cosymap GmbH bei der Durchführung der vereinbarten Leistungen angemessen zu unterstützen. Aus den oben genannten Besonderen Vertragsbedingungen können sich gegebenenfalls weitere Mitwirkungspflichten ergeben.

4.2. Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Rechte an von ihm eingesetzter Hardware und Software von Dritten selbst bei diesen Dritten einzuholen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine durch die cosymap GmbH überlassene Software eine indirekte Nutzung der Software Dritter ermöglicht.

4.3. Die Parteien werden versuchen, Mitwirkungspflichten des Kunden im Vorfeld des Vertragsschlusses zeitlich festzulegen. Sollte dies den Parteien nicht möglich sein, wird die cosymap GmbH den Kunden mit angemessener Frist im Voraus zur Erbringung der notwendigen Mitwirkungspflichten auffordern. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht trotz zeitlicher Festlegung oder rechtzeitiger Aufforderung durch die cosymap GmbH nicht fristgerecht nach, wird die cosymap GmbH für die Zeit des Verzugs des Kunden von ihren Pflichten frei. Alle Fristen verlängern sich automatisch um die Zeit des Verzugs des Kunden zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Weitere Rechte der cosymap GmbH wegen des Verzugs des Kunden bleiben unberührt.

4.4. Die cosymap GmbH kann vom Kunden weitergehende angemessene Mitwirkungsleistungen verlangen, sollten diese zur Erbringung der Leistungen durch die cosymap GmbH erforderlich sein.

5. Fristen und Termine

5.1. Fristen und Termine für die Durchführung von Leistungen durch die cosymap GmbH sind verbindlich, wenn sie von den Parteien schriftlich ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden, ansonsten sind sie unverbindlich.

5.2. Die Fristen und Termine verlängern sich automatisch um die Zeit der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachgekommen ist oder wenn sonstige Hindernisse auftreten, welche die cosymap GmbH nicht zu vertreten hat. Die cosymap GmbH wird den Kunden aber unabhängig von der Art einer Behinderung sofort über deren Umstand und die daraus möglicherweise entstehende Verzögerung informieren.

5.3. Aus der Überschreitung einer unverbindlichen Frist oder der Nichteinhaltung eines unverbindlichen Termins kann der Kunde nur dann Rechte herleiten, wenn er der cosymap GmbH nach Ablauf der Frist bzw. Eintreten des Termins eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese Nachfrist gleichfalls fruchtlos abgelaufen ist.

6. Vergütung

6.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

6.2. Die Rechnungen der cosymap GmbH sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Rechnungsstellung zahlbar.

6.3. Im Falle des Verzugs ist die cosymap GmbH berechtigt, pauschalen Verzugsschaden in Höhe von 12 %-Punkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Dem Kunden steht die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass der cosymap GmbH kein oder ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist. Für jede Mahnung kann die cosymap GmbH pauschalen Verzugsschaden in Höhe von 5,00 EUR je Mahnschreiben geltend machen. Dem Kunden steht die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass der cosymap GmbH kein oder ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist.

6.4. Der Kunde ist gegen Forderungen der cosymap GmbH nur berechtigt, eigene unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen aufzurechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, wenn dieses auf demselben vertraglichen Verhältnis beruht, dem die Forderung der cosymap GmbH entspringt.

7. Haftung

7.1. Die cosymap GmbH haftet bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nur, wenn der Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist oder auf einfacher Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.

7.2. Für alle sonstigen Schäden haftet die cosymap GmbH nur, wenn sie durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden oder auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine vertragliche Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

7.3. Haftet die cosymap GmbH für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bzw. bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einfache Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge zu erwartenden Schaden begrenzt.

7.4. In allen anderen Fällen sowie im Fall von Mangelfolgeschäden ist die Haftung der cosymap GmbH ausgeschlossen.

7.5. Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der cosymap GmbH ist ausgeschlossen, es sei denn es ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben.

7.6. Besteht eine Haftung der cosymap GmbH, so ist ein Mitverschulden des Kunden auf die Höhe eines etwaigen Schadensersatzanspruches anzurechnen. Insbesondere für die Kosten der Wiederbeschaffung von Daten haftet die cosymap GmbH nur, soweit der Kunde alle erforderlichen und angemessene Datensicherungsvorkehrungen ausreichend häufig getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten aus Material, das in maschinenlesbarer Form vorgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Die Haftung von cosymap ist auf den für die Datenwiederherstellung erforderlichen Aufwand begrenzt.

7.7. Die Sicherung eines durch ihn selbst betriebenen oder durch ihn angemieteten Systems gegen Angriffe von außen ist allein Sache des Kunden. Kommt es zu so einem Angriff, so ist jede Haftung der cosymap GmbH ausgeschlossen, auch wenn dieser über die externe Zugriffsmöglichkeit auf das durch die cosymap GmbH installierte System erfolgen sollte. Die cosymap GmbH lässt das System nach Abschluss der Implementierung auf Wunsch des Kunden Pen-Testen.

8. Geheimhaltungsverpflichtung

8.1. Der Kunde und die cosymap GmbH verpflichten sich, die im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Vertrages jeweils über den anderen Vertragsteil erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt bzw. ohne Weiteres zugänglich sind oder die ein Vertragsteil ohne die Verletzung von Geheimhaltungspflichten von dritter Seite erhalten hat. Die Nutzung der nach den vorhergehenden Regelungen vertraulichen Informationen ist nur im Rahmen der Durchführung des zwischen den Parteien bestehenden Vertrags gestattet. Eine Nutzung für andere Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Partei, deren Informationen genutzt werden sollen.

8.2. Jede Partei wird die in ihrem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen der anderen Partei nur solange aufbewahren, wie dies zur Durchführung des Vertrages oder zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten notwendig ist. Sobald die Aufbewahrung nicht mehr notwendig ist, sind vertrauliche Informationen, unabhängig davon, ob diese in elektronischer schriftlicher oder in anderweitig verkörperte Form vorliegen, an die andere Partei zurückzugeben oder zu vernichten.

9. Abtretung

Die Abtretung oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus einem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der cosymap GmbH.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Sämtliche Erklärungen oder Vereinbarungen, durch welche der zwischen der cosymap GmbH und dem Kunden bestehende Vertrag geändert, ergänzt, aufgehoben, verlängert oder gekündigt wird, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

10.2. Sollte eine Bestimmung des zwischen der cosymap GmbH und dem Kunden bestehenden Vertrages unwirksam sein oder sollte dieser Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die Parteien werden die unwirksame Regelung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der ursprünglichen Regelung am Nächsten kommt. Eine Regelungslücke werden sie durch jene Regelung auffüllen, die sie getroffen hätten, wenn sie die Regelungsbedürftigkeit bedacht hätten.

10.3. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus den mit der cosymap GmbH bestehenden Verträgen ist Leipzig.

10.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.