Prozess und Praxis

Prozess aus Sicht der Bautätigen und Planungsbüros

Da es in Deutschland keine zentrale Stelle gibt, bei der man Planauskünfte einholen kann, liegt es in der Verantwortung des Bauunternehmens, alle potenziellen Netzbetreiber im Bereich der geplanten Baustelle anzuschreiben. Diese müssen in der Regel sehr aufwändig recherchiert und individuell angefragt werden, um bei einem evtl. Schaden nachweisen zu können, dass man seiner Verpflichtung nachgekommen ist. In der Praxis sind dafür für folgende Schritte notwendig:

 

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Zunächst sollte eine für den Bereich der geplanten Baustelle relevante TÖB-Liste (Träger öffentlicher Belange) erfragt werden. Diese liegt in der Gemeinde oder beim Tiefbauamt vor. Zu beachten ist, dass die TÖB-Listen keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit erheben. Sie dienen aber in der Praxis als erste Orientierung.

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Zudem sollten alle relevanten Netzbetreiber (Strom, Gas, Wasser, TK, etc.) recherchiert und eine entsprechende Netzbetreiberliste mit Kontaktdaten und Zugängen zu den jeweiligen Leitungsauskunftsportalen erstellt werden.

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Darüber hinaus ist es hilfreich, dass Bautätige oder Planungsbüros auch regionale und überregionale (Meta-) Portale abfragen, die ihre Bauanfrage dann als Mittler gebündelt an die im Portal angeschlossenen Netzbetreiber weiterleiten können.

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Die Bauanfrage selbst beinhaltet Lage- und Übersichtsplan des Bauvorhabens sowie Details zur Baustelle.

Prozess aus Sicht des Leitungsbetreibers

Der Prozess der Leitungsauskunft aus Sicht des Netzbetreibers ist in dessen Interesse begründet, die eigene Netzinfrastruktur zu schützen, aber auch Informationen über die geplanten Bautätigkeiten im eigenen Versorgungsgebiet zu erhalten und diese auch mit eigenen Baumaßnahmen koordinieren zu können. Daher ist es wichtig, alle Bauanfragen über Tiefbaumaßnahmen zu erhalten, die im eigenen Netzgebiet geplant sind. Und vor allem, ob eine Betroffenheit für die eigene Netzinfrastruktur im Zuge der Bauarbeiten gegeben ist. Die Betroffenheit – oder auch Nicht-Betroffenheit – wird auf Basis der eigenen Netzdokumentation überprüft. Diese hält der Netzbetreiber entweder analog oder bereits digitalisiert vor. Im Fall der Betroffenheit erteilt der Netzbetreiber Planauskünfte mittels Landkarten mit eingezeichneten Versorgungsleitungen und -anlagen nebst Schutzanweisungen an den Bauanfragenden. Gängige Formate hierfür sind analoge Pläne, PDF-Dateien oder CAD-Zeichnungen. Ist das Leitungsnetz des angefragten Betreibers nicht von den Baumaßnahmen betroffen, ist er verpflichtet einen entsprechenden Null-Bescheid bzw. Negativ- Bescheid an den Anfragenden zu übermitteln.

Gängige Praxis: Optionen für die Bereitstellung der Online-Leitungsauskunft

Metaportal-Lösungen

Eine weitere Option zur Leitungsauskunft für Netzbetreiber ist die Nutzung eines sog. Metaportals. Hierbei geben Netzbetreiber Informationen zu ihrem Versorgungsgebiet bzw. ihren Zuständigkeitsflächen an das Metaportal weiter. Dafür zahlt der Betreiber eine Nutzungsgebühr, deren Höhe sich in der Regel an der Länge des Leitungsnetzes orientiert. Diese Netzdaten müssen vom Leitungsbetreiber regelmäßig aktualisiert werden. Bauanfragende Unternehmen richten ihre Anfragen an das Metaportal, das dann die betroffenen Netzbetreiber ermittelt. Nur die relevanten Bauanfragen werden vom Metaportal-Betreiber an den betroffenen Netzbetreiber übermittelt. Hierdurch wird ein Teil des Leitungsauskunfts-Prozesses vom Metaportalbetreiber übernommen und dieser erhält lediglich die für sein Netzgebiet relevanten Anfragen. Gegenüber den oben beschriebenen Verfahren erfolgt die Betroffenheitsprüfung also durch den Betreiber des Metaportals und der Aufwand für die Erstellung von Negativ-Bescheiden entfällt für den Netzbetreiber. Zwei Verfahren sind möglich:

Lösung ohne Schnittstelle

Der betroffene Netzbetreiber leitet die Dokumente für die Planauskunft selbst oder über das Metaportal an den Bauanfragenden weiter, das heißt der Aufwand der Planauskunft bleibt beim Netzbetreiber.

Lösung mit Schnittstelle

Die Dokumente für die Planauskunft werden per individueller Schnittstelle automatisch an das Metaportal übermittelt und von dort an den Anfragenden versendet.

Vollautomatisierte Lösungen

Voraussetzung für eine vollautomatisierte Lösung beim Netzbetreiber ist der Betrieb eines eigenen Leitungsauskunftsportals. Mithilfe einer Softwarelösung wird der Kommunikationsprozess von der Bauanfrage bis zur digitalen Leitungsauskunft vollständig automatisiert. Die Konkretisierung des Bauvorhabens sowie die Prüfung, ob die geplante Baustelle im Zuständigkeitsbereich des Netzbetreibers liegt oder nicht und auch die tagesaktuellen Informationen zur Netzauskunft werden durch einen vorkonfigurierten und sicheren Kommunikationsprozess zwischen Betreiber und bautätigem Unternehmen digital über das Kundenportal gesteuert. Ergänzend können die Netzdaten auch per Schnittstelle über ein oder mehrere Metaportal(e) ausgetauscht werden. Mit einer vollautomatisierten Software-Lösungen kann der Leitungsbetreiber somit eine deutliche Effizienzsteigerung des Bearbeitungsprozesses erzielen, indem personelle und zeitliche Ressourcen eingespart und für andere Aufgaben genutzt werden können.

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