FAQ

Allgemeine Fragen & Organisation

Nein, zunächst werden die zum Zeitpunkt der Installation digital erfassten Leitungsdaten dem System zugrunde gelegt. Gleichzeitig werden Gebiete mit fehlender oder unvollständiger Dokumentation, durch polygonale Eingrenzung (Speerzonen), für die automatische Beauskunftung ausgespart. Dennoch werden Anfragen, die Speerzonen betreffen, einheitlich über das System erfasst und beantwortet.

Die Prozessautomatisierung führt zu einem Qualitätsgewinn, da Sie kaum noch Anfragen per Fax, Brief oder Telefon bekommen. Zudem stellt sie eine zuverlässige und schnelle Nachvollziehbarkeit des gesamten Prozesses sicher und dient als Beweismittel im Verfahrensfall. Durch automatisches „Auffrischen“ der Leitungsauskunft bei Umverlegung kann eine Mitschuld im Schadensfall vermieden werden.

Weitere Vorteile sind Zeit- und Kostenersparnisse bei der Nutzung der digitalen Leitungsauskunft. Der Prozess der Leitungsanfrage wird vereinfacht und beschleunigt. Durch verkürzte Reaktionszeiten können somit Baustillstände vermieden werden. Gegenüber einem analogen Prozess sind die Leitungsinformationen auch außerhalb der Geschäftszeiten 24/7 verfügbar.

Die Kosten hängen maßgeblich von der Netzlänge der einzelnen Sparten zum Zeitpunkt des Lizenzerwerbs ab. Ein späterer Zuwachs der Netzlänge führt zu keinerlei Preisanpassung.

Beispiel: Stadtwerke mit 2 Sparten (Strom ca. 2000km und Fernwärme ca. 100km) und ca. 1.000 Anfragen/Jahr beträgt der einmalige Kaufpreis 19.900 EUR*.

*zzgl. Implementierungskosten und ges. MwSt.

Die cosymap®-Leitungsauskunft ist eine flexible Standard-Software mit bereits integrierten Standard-Schnittstellen zu nahezu allen Geo-Informations-Systemen und GIS-Datenformaten. Somit beschränkt sich der Arbeitsaufwand bei der Einführung im Wesentlichen auf die Konfiguration des Systems (z.B. Anpassung der Stempelfelder in der Planauskunft). Dies ermöglicht einen schnellen Produktivstart.

Das Handling ist aufgrund einer modernen und übersichtlichen Bedienungsoberfläche einfach und intuitiv. Ihre Mitarbeiter/innen erhalten in zwei halbtägigen Anwenderschulungen eine Einführung in die Bedienung des Systems. Darüber hinaus können sie sich bei Fragen jederzeit an unser Support-Team wenden.

Regelwerk & Recht

Maßgeblich ist das DVGW Merkblatt GW118 (VDE-FNN AR 4203) zur Erteilung von Netzauskünften. Diese enthalten die Bekanntmachungspflicht des Versorgers gegenüber Kommunen und legen fest, wie die Abgabe digitaler Daten an den Auskunftssuchenden zu erfolgen hat. Zudem werden hierin die Übertragungsrisiken geregelt. Pflichtbestandteile der Auskunft sind:

  • Datum und Uhrzeit der Planabgabe
  • Freizeichnungshinweise zur eingeschränkten Gültigkeit der Netzauskunft
  • Angabe des Ausgabemaßstabes mit geeigneten Referenzangaben sowie
  • Hinweise zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten.

Weitere Hinweise zur Beauskunftung und Dokumentation von Netzdaten finden sich in der GW120 (VDE-FNN AR 4201) und der GW130 (S130)

Die Praxis zeigt, dass Tiefbauunternehmen Schadensersatzforderungen aus Leitungsschäden regelmäßig zurückweisen. In diesen Fällen müssen Netzbetreiber häufig klagen. Obwohl obergerichtliche Präzedenzfälle eher netzbetreiberfreundlich sind, trägt der Netzbetreiber ein hohes Haftungsrisiko bei unvollständigen Plänen. Ein Sonderfall ergibt sich bei fehlerhafter Auskunft durch einen Datenbroker / ein Metaportal.

Der Netzbetreiber trägt eine Mitschuld, wenn er seiner Auskunftsverpflichtung nicht in geeigneter oder ausreichender Form nachkommt (Mitverschulden lt. § 254 BGB). Das gilt insbesondere, wenn die Pläne unvollständig oder nicht aktuell sind, die Leitungslagen abweichen oder nicht mindestens eine Form der kostenlosen Leitungsauskunft angeboten wurde.

  • Verfügbarkeit (Technischer und juristischer Schutz vor Manipulation Dritter)
  • Datenschutz / DSGVO (Umgang mit personenbezogenen Daten und Schutz vor unberechtigtem Zugang)
  • Rechte Dritter (Nutzungsrechte Geodaten und -dienste)
  • Sicherer Informationsaustausch / SSL-Verschlüsselung (Verschlüsselte Datenübertragung und signierte Dokumente)
  • Revisionssichere Archivierung / GoBD-Konformität (Vollständige Verfahrensdokumentation unter Einhaltung von Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit und langfristige Lesbarkeit von Dokumenten)
  • Haftungsschutz (Zeitstempel, Gültigkeit, automatisches „Auffrischen“, automatische Freizeichnungsklauseln)
  • Branchenspezifische Anwendungsregeln (VDE-AR-N 4203 / DVGW GW 118)

Für die Gültigkeit der Leitungsauskunft gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Aus Sicht des Netzbetreibers bietet es sich jedoch an, ein „Verfallsdatum“ für eingeholte Planauskünfte zu setzen. Hierdurch stellt er sicher, dass der Tiefbauer bei erforderlicher Aktualisierung des Planwerks dazu gezwungen wird, sich über die jeweils aktuellen Leitungslagen zu informieren.

Störungen der Datenübermittlung im öffentlichen Netz sind Transportrisiken, die in den Risikobereich des Absenders (Netzbetreiber) fallen. Bei der Übermittlung digitaler Daten trägt das EVU das Übermittlungsrisiko. Daher sollte vorab eine Nutzungsvereinbarung geschlossen werden, die sich auf das Handling des Internetzugangs bezieht, hierzu gehören:

  • Mindestanforderungen an Hard- und Software
  • Hinweis, dass der Nutzer das Manipulationsrisiko durch Dritte trägt
  • Haftungsausschluss des EVU für fehlerhafte oder unvollständige Dateneingabe durch den Nutzer
  • Hinweis auf Kontrollpflicht bzgl. Eingabe, Vollständigkeit und Lesbarkeit in eigener Verantwortung

Technik & Installation

Bei cosymap® Leitungsauskunft handelt es sich eine kommerzielle On-Prem-Software. Der Lizenznehmer erwirbt die Software und betreibt diese in eigener Verantwortung auf eigener Hardware, ggf. in einem eigenen Rechenzentrum oder auf gemieteten Servern eines fremden Rechenzentrums.

Wir empfehlen aus IT-Sicherheitsgründen den Betrieb von zwei Windows-Servern. Ein Server in der DMZ für ausschließlich externe Benutzer (Anfragende z.B. Bauunternehmer) und ein Server im Intranet für ausschließlich interne Benutzer.

cosymap® Leitungsauskunft ist eine Webanwendung, die in einem Webbrowser angezeigt und bedient wird. Sämtliche Funktionen und Datenschnittstellen liegen auf dem Webserver, auf den über das Intranet oder Internet Klienten (Webbrowser) zugegriffen wird. Um cosymap® im Webbrowser zu benutzen, ist keine Installation notwendig.

Die cosymap® Leitungsauskunft ist zu den meisten branchenüblichen Planungs- und Dokumentationssystemen, Geodatenformaten und Datenbanken offen. Die Verwendung offener Standards ermöglicht auch, Daten aus Billing-, CRM-, ERP- oder Monitoringsystemen unkompliziert einzubinden.

Die Installation der Software kann sehr schnell erfolgen. Maßgeblich hängt die Dauer von der Bereitstellung der notwendigen Informationen und Planunterlagen des Netzbetreibers ab. Liegen diese vor, kann die Implementierung innerhalb von 8 Wochen abgeschlossen sein und der Betrieb gestartet werden.