Besondere Vertragsbedingungen für die Endnutzerlizenz der cosymap GmbH

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Besonderen Vertragsbedingungen für die Endnutzerlizenz gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der cosymap GmbH für die Nutzung der Software cosymap.

1.2. Hinsichtlich der Pflege und Wartung der durch die cosymap GmbH an den Kunden überlassenen Software gelten die Bedingungen des Softwarepflege- und Wartungsvertrags, insbesondere die Besonderen Vertragsbedingungen für die Pflege und Wartung von Software der cosymap GmbH.

2. Umfang der Lizenz

2.1. Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich unbegrenzte Überlassung der Software cosymap einschließlich Dokumentation und die Einräumung von Lizenzen zur Benutzung der Software.

2.2. Werden im Rahmen eines mit dem Kunden etwa bestehenden Softwarepflege- und Wartungsvertrags Reparaturpatches, Softwareupdates, Softwareupgrades oder gleich eine neuere Programmversion geliefert, so gelten die Bedingungen für die Endnutzerlizenz hierfür in gleicher Weise wie für die ursprünglich gelieferte Software, soweit nicht der Softwarepflege- und Wartungsvertrag oder die hierzu geltenden Besonderen Vertragsbedingungen für die Pflege und Wartung von Software der cosymap GmbH etwas anderes vorsehen.

2.3. Mit der Lizenz erhält der Kunde das Recht, die Software in dem für eine bestimmungsgemäße Benutzung notwendigen Umfang zu nutzen.

2.4. Der Kunde kann die Software auf beliebig vielen Rechnern installieren und nutzen.

2.5. Die Lizenz gilt nur für die Nutzung durch den Kunden selbst. Soll die Lizenz auch in einem mit dem Unternehmen des Kunden im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen eingesetzt werden, so bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung.

3. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot der cosymap GmbH schriftlich angenommen hat.

Enthält die Annahmeerklärung Abweichungen von den Bedingungen des Angebots der cosymap GmbH, so gilt sie als erneutes Angebot. In diesem Falle kommt der Vertrag erst zustande, sobald die cosymap GmbH dieses Angebot des Kunden angenommen hat.

4. Übergabe und Installation des Lizenzgegenstandes, Implementierungsphase

4.1. Die Übergabe des Lizenzgegenstandes erfolgt durch Installation der Software auf den durch den Kunden benannten Servern durch die cosymap GmbH vermittels Fernzugriff. In der Regel ist dies ein eigener oder gemieteter Server des Kunden im Intranet sowie in der Demilitarized Zone – DMZ, in Ausnahmefällen können die Server auch durch die cosymap GmbH gehostet werden.

4.2. Die Software wird in einer sich anschließenden Implementierungsphase an die Anforderungen des Kunden angepasst (Schnittstellen, Web-Design, Datenbanken, Mailsystem etc.). Während dieser Implementierungsphase bestehen gegenseitige Verpflichtungen. Insbesondere hängt die Vertragserfüllung durch die cosymap GmbH von der Mitwirkung des Kunden ab.

Daher werden die Parteien nach Vertragsschluss die Mitwirkungshandlungen des Kunden in Einzelnen definieren und einen Zeitrahmen hierfür festlegen. Kann die cosymap GmbH die Installation oder Implementierung der Software nicht vornehmen oder fortsetzen, weil eine Mitwirkungshandlung des Kunden ausgeblieben ist, so ruhen ihre vertraglichen Verpflichtungen für die Dauer der ausgebliebenen Mitwirkungshandlung. Alle Fristen verlängern sich automatisch um die Zeit des Verzugs des Kunden zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Weitere Rechte von der cosymap GmbH wegen des Verzugs des Kunden bleiben unberührt.

5. Vergütung

5.1. Ergibt sich die Vergütung für Dienstleistungen nicht aus dem Angebot oder den vertraglichen Abreden, so kann ergänzend die im Zeitpunkt der Angebotserstellung gütige Preisliste der cosymap GmbH herangezogen werden, wenn auf diese im Angebot hingewiesen wurde.

5.2. Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung wie folgt:

Rechnungstellung

Software:

40 % der Software nach Auftragsbestätigung
40 % nach Lieferung der Software
20 % nach Abnahme.

Dienstleistung
Abrechnung nach Leistungserbringung

5.3. Die Rechnungen der cosymap GmbH sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab dem Rechnungsdatum zahlbar.

5.4. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils anwendbaren gesetzlichen Umsatzsteuer.

6. Umgebung

6.1. Die cosymap GmbH stellt generell niemals Hardware zur Verfügung. Bei cosymap Leitungsauskunft handelt es sich um eine kommerzielle On-Prem-Software. Der Kunde erwirbt die Software und betreibt diese in eigener Verantwortung auf eigener Hardware, ggf. in einem eigenen Rechenzentrum oder auf durch den Kunden beziehungsweise in Ausnahmefällen durch die cosymap GmbH gemieteten Servern eines fremden Rechenzentrums.

6.2. Die Systemvoraussetzungen, die Voraussetzungen für den Fernzugriff zur Installation sowie die Voraussetzungen für Schulungen per Video ergeben sich aus dem Angebot und werden Vertragsbestandteil. Die Einhaltung dieser Voraussetzungen während der Nutzung der vertragsgegenständlichen Software ist allein Sache des Kunden.

6.3. Die durch die Internetverbindung, insbesondere durch die Installation der Software, von Korrektur-Patches und von Updates verursachten Telekommunikationskosten trägt der Kunde.

7. Grenzen / Ende der Nutzungsberechtigung

7.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über den vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen.

7.2. Der Kunde darf die Software und die ihm zur Nutzung eingeräumten Rechte Dritten in keinster Weise zugänglich machen. Die Befugnis zum Einsatz der Software in einem Netzwerk umfasst nicht das Recht, die Software anderen Unternehmen zu Nutzung zu überlassen.

Sollte der Kunde sein Unternehmen veräußern, unabhängig von der Person des Erwerbers, so hat die cosymap GmbH das Recht, dem Kunden beziehungsweise dem Erwerber die Nutzungsberechtigung zu entziehen.

Das Recht, dem Kunden die Nutzungsberechtigung zu entziehen, steht der cosymap GmbH ferner in folgenden Fällen zu:

  • Der Kunde leitet die Liquidation ein;
  • Über das Vermögen des Kunden wird das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung
    wird mangels Masse abgelehnt.

In allen Fällen, in denen die cosymap GmbH nach diesem Abschnitt berechtigt ist, dem Kunden die Nutzungsberechtigung zu entziehen, kann die entsprechende Erklärung nur innerhalb von 4 Wochen ab dem Zeitpunkt ausgesprochen werden, in sie von den für die Kündigung maßgeblichen Umständen Kenntnis erhält.

7.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen der Software cosymap gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn dies ist erforderlich, um die störungsfreie Nutzung zu erreichen. Urhebervermerke, Seriennummern, sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen ebenfalls nicht entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für die Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechende Merkmale.

7.4. Der Kunde ist, außer in den Fällen des § 69 UrhG nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren. Hiervon ausgenommen sind Ergänzungen und Änderungen von Schnittstellen der Software soweit diese zur Ergänzung und/oder Änderung durch den Kunden vorgesehen sind (so genanntes Scripting).

7.5. In allen Fällen der Beendigung seiner Nutzungsberechtigung, stellt der Kunde die Nutzung der Software ein und gibt die ihm überlassene Software unverzüglich heraus bzw. löscht sie und sämtliche Kopien.

8. Anwendungen dritter Anbieter und Open Source Anwendungen

Die Software cosymap Leitungsauskunft kann auf Anwendungen Dritter und auf Open Source Anwendungen (OSS) verlinken. Sobald der Kunde die Software nutzt, erkennt er die Nutzungsbedingungen der Drittanbieter oder OSS an.

9. Rechte Dritter

9.1. Für Verletzungen von Rechten Dritter durch ihre Leistungen haftet die cosymap GmbH nur, soweit die Leistung vertragsgemäß eingesetzt wird. Die cosymap GmbH haftet für Verletzungen von Rechten Dritter aber nur innerhalb der Europäischen Union sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung.

9.2. Die cosymap GmbH stellt den Kunden für das Gebiet der Europäischen Union auf eigene Kosten von allen Ansprüchen Dritter aus von ihr zu vertretenden Schutzrechtsverletzungen frei. Der Kunde wird die cosymap GmbH unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert er die cosymap GmbH nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt dieser Freistellungsanspruch.

9.3. Im Fall von Schutzrechtsverletzungen darf die cosymap GmbH nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung

a) nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der
Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzungen nicht mehr vorliegt oder
b) für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt

9.4. Der Kunde stellt die cosymap GmbH auf eigene Kosten von allen Ansprüchen Dritter aus den vom Kunden zu vertretenden Schutzrechtsverletzungen frei. Die cosymap GmbH wird den Kunden unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert die cosymap GmbH den Kunden nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt dieser Freistellungsanspruch.

9.5. Im Falle eines Verschuldens des Kunden bei der Nutzung der Software cosymap und der verlinkten Open Source Anwendungen sowie von Anwendungen Dritter, haftet die cosymap GmbH nicht.

10. Gewährleistung

10.1. Die durch die cosymap GmbH überlassene Software entspricht im Wesentlichen der Produktbeschreibung. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Produktbeschreibungen gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie. Bei Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen sind die Mängelansprüche auf die Neuerungen der Update-, Upgrade- oder neuen Versionslieferung gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt.

10.2. Verlangt der Kunde wegen eines Mangels Nacherfüllung, so hat die cosymap GmbH das Recht, zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung zu wählen. Wenn der Kunde der cosymap GmbH nach einer ersten ergebnislos verstrichenen Frist eine weitere angemessene Nachfrist gesetzt hat und auch diese ergebnislos verstrichen ist, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern beziehungsweise Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Die Nacherfüllung kann auch durch Übergabe oder Installation einer neuen Programmversion oder eines work-around erfolgen. Beeinträchtigt der Mangel die Funktionalität nicht oder nur unerheblich, so ist die cosymap GmbH unter Ausschluss weiterer Mängelansprüche berechtigt, den Mangel durch Lieferung einer neuen Version oder eines Updates im Rahmen ihrer Versions-, Update- und Upgrade-Planung zu beheben.

10.3. Mängel sind durch eine nachvollziehbare Schilderung der Fehlersymptome, soweit möglich, nachgewiesen durch schriftliche Aufzeichnungen, hard copies oder sonstige die Mängel veranschaulichende Unterlagen schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge soll die Reproduktion des Fehlers ermöglichen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.

10.4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate. Die Frist beginnt mit der Abnahme der Software durch den Kunden. Im Falle der Lieferung von Updates, Upgrades und neuen Versionen beginnt die Gewährleistungsfrist hinsichtlich der darin enthaltenen Neuerungen jeweils mit Lieferung zu laufen.

10.5. Schadensersatzansprüche unterliegen den Einschränkungen von Ziffer 7 der AGB der cosymap GmbH.

10.6. Änderungen oder Erweiterungen der durch die cosymap GmbH erbrachten Leistungen oder der Software cosymap, die Kunde selbst vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, lassen die Mängelansprüche des Kunden entfallen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich war. Die cosymap GmbH steht auch nicht für Mängel ein, die auf unsachgemäße Bedienung, für den Betrieb der Software cosymap unzuträgliche betriebliche Bedingungen des Kunden oder die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Kunden zurückzuführen sind.

10.7. Die cosymap GmbH kann die Nacherfüllung verweigern, bis der Kunde die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, welcher der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, an die cosymap GmbH bezahlt hat.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Sämtliche Erklärungen oder Vereinbarungen, durch welche der zwischen der cosymap GmbH und dem Kunden bestehende Vertrag geändert, ergänzt, aufgehoben, verlängert oder gekündigt wird, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

11.2. Sollte eine Bestimmung des zwischen der cosymap GmbH und dem Kunden bestehenden Vertrages unwirksam sein oder sollte dieser Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die Parteien werden die unwirksame Regelung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der ursprünglichen Regelung am Nächsten kommt. Eine Regelungslücke werden sie durch jene Regelung auffüllen, die sie getroffen hätten, wenn sie die Regelungsbedürftigkeit bedacht hätten.

11.3. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus den mit der cosymap GmbH bestehenden Verträgen ist Leipzig.

11.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.